Offenlegungsfrist bis 31.12.2025
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Während Kleinstkapitalgesellschaften die Wahl haben, den Abschluss nur zu hinterlegen, müssen alle anderen Gesellschaften (kleine, mittlere, große) ihn offenlegen (§ 325 Handelsgesetzbuch/HGB). Offenlegungspflichten bestehen auch für Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person als Komplementär haftet (z. B. GmbH & Co KG). Die Frist zur Hinterlegung endet ein Jahr nach dem Bilanzstichtag.
Gnadenfrist
Das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gewährt nun durch das Verschieben des Beginns der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren auf die zweite Märzhälfte eine Offenlegungsfristverlängerung für den Jahresabschluss 2024 bis zum 15.3.2026.
Stand: 24. Februar 2026
Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com
Ausgabe März 2026
Weitere Ausgaben
März 2026 Februar 2026 Januar 2026 Dezember 2025 November 2025 Oktober 2025 September 2025 August 2025 Juli 2025 Juni 2025 Mai 2025 April 2025